Die schlechte Zahlungsmoral der Kunden wird zunehmend zu einem existenziellen Problem
für viele Unternehmen und Freiberufler.
Um Forderungsausfälle in den Unternehmen/Praxen meiner Mandanten zu vermeiden, habe ich
das passende Management für den Forderungseinzug entwickelt. Ich überwache die offenen
Forderungen des Unternehmens und sorge für eine zeitnahe Bezahlung der offenen Rechnungen.
Im einzelnen:
- Beratung des Unternehmens bei der Gestaltung des Rechnungsformulars,
insbesondere der Zahlungsziele
- Einleitung des außergerichtlichen Mahnverfahrens, hierzu gehört auch die telefonische
- Kontaktaufnahme zu Ihrem Schuldner
- Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
- Durchsetzung Ihrer Forderung im gerichtlichen Klageverfahren
- Zwangsvollstreckung der titulierten Forderung
- Ratenzahlungsvereinbarung mit zahlungswilligen Schuldnern
Nach Übermittlung des Auftragsformulars und einer unterzeichneten Vollmacht werde ich
für meine Mandanten sofort tätig. Der Schuldner wird von mir sofort unter Fristsetzung
angemahnt. Die Kosten des außergerichtlichen Mahnschreibens werden zunächst dem Schuldner
auferlegt. Zahlt der Schuldner innerhalb der vorgegebenen Frist nicht und setzt sich nicht
mit mir in Verbindung, wird das gerichtliche Mahnverfahren oder, wenn zu erwarten ist,
dass der Schuldner Einreden und Einwände erhebt, das Klageverfahren eingeleitet. Sofern
der Schuldner gegen den erlassenen Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt ,wird ,nachdem
der Zwangsvollstreckungsbescheid ergangen ist, die Zwangsvollstreckung betrieben.
Hierbei werden die Kosten des Verfahrens ebenfalls gegenüber dem Schuldner durchgesetzt.
Über die außergerichtlichen Kosten treffe ich ggfls. mit den Mandanten eine individuelle
Vergütungsvereinbarung, sofern der Umfang der Angelegenheit Diese rechtfertigt.
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