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Allgemeines Zivilrecht

Allgemeines Zivilrecht

Das allgemeine Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen Spezial- und Nebengesetzen ergänzt.

Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden von mir vertretenen Bereichen:

  • Werkvertragsrecht
  • Kaufrecht
  • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Mietrecht ( auf Gewerbemietrecht spezialisiert / Recht der Vermieter)
  • Reiserecht
  • Schadensersatzrecht

Für mich als Allgemeinanwältin gehört die Bearbeitung regelmäßig auftretender Probleme, beispielsweise bei Kauf, Miete, Handwerksleistungen ,Forderungseinzug- und abwehr sowie die Wiedergutmachung (Schadensersatz) nach Verkehrsunfällen zur täglichen Routinearbeit.

Im Kauf - und Werkvertragsrecht berate ich meine Mandanten bei der Durchsetzung von Sachmängelansprüchen , im Haftpflichtrecht berate und vertrete ich meine Mandanten z.B bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und der Begehung von unerlaubten Handlungen.