Das allgemeine Zivilrecht ist maßgeblich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
geregelt und behandelt eine Vielzahl rechtlicher Probleme. Es wird von zahlreichen
Spezial- und Nebengesetzen ergänzt.
Die wesentlichen Probleme ergeben sich insbesondere in den folgenden von mir vertretenen Bereichen:
- Werkvertragsrecht
- Kaufrecht
- Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Mietrecht ( auf Gewerbemietrecht spezialisiert / Recht der Vermieter)
- Reiserecht
- Schadensersatzrecht
Für mich als Allgemeinanwältin gehört die Bearbeitung regelmäßig auftretender Probleme,
beispielsweise bei Kauf, Miete, Handwerksleistungen ,Forderungseinzug- und abwehr sowie
die Wiedergutmachung (Schadensersatz) nach Verkehrsunfällen zur täglichen Routinearbeit.
Im Kauf - und Werkvertragsrecht berate ich meine Mandanten bei der Durchsetzung von
Sachmängelansprüchen , im Haftpflichtrecht berate und vertrete ich meine Mandanten z.B
bei Verletzung von Verkehrssicherungspflichten und der Begehung von unerlaubten Handlungen.
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