Neben meiner allgemein juristischen Ausbildung habe ich mich auf dem Gebiet des
Arbeitsrechts durch einen Fachanwaltslehrgang und ständige Weiterbildung über den
Deutschen Anwaltsverein qualifiziert. Meine Tätigkeit im Arbeitsrecht konzentriert
sich insbesondere auf
- die Beratung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- das Kündigungsschutzrecht
- Gestaltung von Aufhebungsverträgen und Abwicklungsvereinbarungen
- Vereinbarung von Abfindungen
- die Durchsetzung von Lohn -und Gehaltsansprüchen
- die Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Durchsetzung von Zeugnisberichtigungsansprüchen
- Beratung bei Abmahnungen
- arbeitsrechtliche Mediation
Sofern dem Arbeitnehmer die einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsverhältnisses angeboten
wird, sollte er sofort rechtlichen Rat einholen. Schließlich sollte bei der Gestaltung der
Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung und anschließender
Abwicklungsvereinbarung besonders darauf geachtet werden, dass dem Arbeitnehmer/der
Arbeitnehmerin vom zuständigen Arbeitsamt keine Sperrzeit auf erlegt wird.
Schon bei der Terminvereinbarung sollte der Mandant daran denken, dass er den Arbeitsvertrag,
das Kündigungsschreiben ,die letzte Lohnabrechnung und andere Unterlagen, beispielsweise
die Unterlagen der Rechtschutzversicherung, mitbringt. Wichtig ist, dass der zukünftige
Mandant/die Mandantin bereits am Telefon mitteilt, wann die Kündigung erfolgte. Grundsätzlich
gilt bei jeder Kündigung die Dreiwochenfrist, innerhalb dieser Frist ist eine gerichtliche
Überprüfung der Kündigung möglich.
Als Mediatorin biete ich sowohl Arbeitnehmern, als auch Arbeitgebern meine Unterstützung
bei der Lösung von Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder zwischen
einzelnen Arbeitnehmern bzw. Abteilungen an. In diesem Fall werde ich natürlich nicht
als Rechtsanwältin tätig.
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