Im Erbrecht geht es neben den rechtlichen Fragen auch fast immer
um Emotionen und familieninternen Befindlichkeiten.
Im Erbrecht berate ich sie kompetent und mit dem erforderlichen Einfühlungsvermögen.
In bestimmten Fällen, und zwar insbesondere bei Erbauseinandersetzungen bietet sich
zur Lösung der Konflikte zwischen den Erben auch ein Mediationsverfahren an. In diesen
Fällen prüfe ich vorab ob ich für meine Mandanten als Rechtsanwältin oder Mediatorin tätig werde.
Folgende Bereiche bearbeite ich im Erbrecht:
Vor dem Erbfall
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen
- Prüfung /Beratung hins. Beseitigungsmöglichkeiten von Verfügungen von Todes wegen
Nach dem Erbfall beginnt meine eigentliche anwaltliche Tätigkeit, welche sich zu einem
meiner Schwerpunkte entwickelt hat.
- Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament /Erbverträge)
- Erbrechtliche Anfechtung, Anfechtung wegen Übergehung eines
Pflichtteilsberechtigten, Anfechtung bei gemeinsamen Ehegattentestamenten
- Erbauseinandersetzungen
- Geltendmachung des erbrechtlichen Auskunftsanspruchs
- Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen (Spezialgebiet)
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