Meine Dienstleistungen kann ich nicht kostenlos anbieten.
Meine Leistungen rechne ich normalerweise nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab.
( RVG ) Bei der Abrechnung nach dem RVG sind der Abrechnung weder Betragsrahmen- noch
Festgebühren zugrunde zu legen , die Gebühren werden nach dem Gegenstandswert abgerechnet.
( Beispiel: Forderung in Höhe von 10.000,-€ = Gegenstandswert nach dem die Gebühren berechnet
werden; in anderen Angelegenheiten bestimmt u.a. das Gerichtskostengesetz die Werte )
Es besteht hat jedoch die Möglichkeit in außergerichtlichen Angelegenheiten ein Zeithonorar
mit mir zu vereinbaren, soweit es nach dem Wert der Angelegenheit angemessen und sachlich
gerechtfertigt ist.
Die Vereinbarung eines Pauschalhonorars biete ich insbesondere Mandanten
( Unternehmern ;Gewerbetreibenden, Freiberuflern ) an , die von mir ständig
wiederkehrende Angelegenheiten bearbeiten lassen.
Für eine Erstberatung rechne ich die in Berlin übliche Mittelgebühr von ca 125 €
zuzüglich Mehrwertsteuer ab. Je nach Bedeutung der Angelegenheit bin ich bereit
für eine kurze weniger umfangreiche Beratung ein Pauschalhonorar von 80 ,-€ inkl. MwSt zu vereinbaren.
Alle Rechtsschutzversicherungen sind willkommen. Sofern der Versicherungsfall eingetreten
ist, bemühe ich mich um eine Deckungszusage und rechne mit der Rechtsschutzversicherung direkt ab.
Bei Vorlage eines Beratungshilfescheins rechne ich ggü meinem Mandanten für außergerichtliche
Angelegenheiten oder Erstberatungen die übliche Pauschale von 10 € ab.
Im Falle der gerichtlichen Vertretung bin ich ,sofern die Voraussetzungen vorliegen, bereit
für meine Mandanten Prozess -bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen.
|