Meine Leistungen

Ich betreue seit der Übernahme meiner Kanzlei im Jahre 2001 überwiegend Mandanten mit familienrechtlichen, erbrechtlichen und arbeitsrechtlichen Problemen.

Aufgrund meines beruflichen Werdeganges als Bankkauffrau und Mitarbeiterin im Immobilienbereich stellt das Immobilien -und Kapitalanlagerecht (Anlegerschutz, Fondskonzeption) einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit dar. Im Immobilienrecht konzentriert sich meine Tätigkeit auf das private Baurecht, Mietrecht und der juristischen Projektabwicklung.

Ich bin als Fachanwältin für Familienrecht zugelassen, in den Fachgebieten Arbeits- und Erbrecht habe ich erfolgreich die spezifischen Fachanwaltlehrgänge absolviert.

Auch im Fachbereich Arbeitsrecht habe ich mich durch ständige Fortbildung über den DAI und DAV spezialisiert.

Ich bin Mitglied der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e.V.. Diese Organisation stellt die ständige Information und Weiterbildung ihrer Mitglieder auf dem Gebiet des Erbrechts und Erbschaftsteuerrechts sicher. Über die DVEV kann ich meinen Mandanten für Streitigkeiten über 50.000,-EUR die Prozessfinanzierung über den DAS-Prozessfinanzierer vermitteln.

Mediation:
Den Titel Mediatorin erhielt ich von der Deutschen Anwaltsakademie nach erfolgreichem Abschluß der Mediationsausbildung.
Ziele und Ablauf eines Mediationsverfahrens


Auf meiner Homepage finden Sie weitere Informationen und Fachbeiträge zu meinen Tätigkeits - und Interessenschwerpunkten.

Mobilfunknummer: 0172/3007717 (jederzeit erreichbar)Terminvereinbarungen für Berufstätige und Selbständige auch außerhalb der üblichen Geschäftszeiten möglich.
 

Familienrecht
Arbeitsrecht
Erbrecht

    Immobilienrecht
priv. Baurecht
Mietrecht

    Kapitalanlagerecht

Fondskonzeption
 


 

Familienrecht

Im Familienrecht umfasst das Leistungsspektrum meiner Kanzlei folgende Bereiche :

  • Fragen der Trennung und  des  Trennungsunterhalts
  • Unterhalt  wegen Betreuung nichtehelicher Kinder
  • Durchsetzung des Kindesunterhalts
  • Sorgerechtsregelung
  • Zugewinnausgleich
  • Scheidung –und nachehelicher Unterhalt
  • Versorgungsausgleich

Für den Fall, dass die Ehepartner sich über die Scheidung und Scheidungsfolgesachen einig sind bietet sich der Abschluß einer Trennungs- und /oder Scheidungsfolgevereinbarung an.

Im Falle der  Trennung / Scheidung sind folg. Punkte zu beachten und nach Möglichkeit zu regeln:

-Verteilung des Hausrats 

Hierzu ist anzumerken, dass jeder Ehepartner dasjenige behalten kann, was er schon bei Eheschließung besaß oder ihm persönlich geschenkt wurde. Möbel und Hausrat, die kurz vor der Ehe  oder während der Ehe angeschafft wurden, müssen die Partner aufteilen. 

-Unterhalt

In bestimmten Fällen ist einer der Ehepartner unterhaltsberechtigt, insbesondere dann wenn er Kinder betreut. Über die Höhe des Unterhaltsanspruchs , sowie die Berechnung nach dem Einkommen des Ehepartners werden Sie beraten. 

Unabhängig  von dem Unterhaltsanspruch des Ehepartners haben Kinder gegenüber demjenigen Elternteil bei dem sie nicht leben einen eigenen  Barunterhaltsanspruch, welcher sich nach der Düsseldorfer Tabelle  richtet. 

-Sorge – und Umgangsrecht

Ab dem 01.07.98 behalten Eltern auch nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht für ihre Kinder, falls nicht der Ehepartner den Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stellt.

Gemeinsame Sorge bedeutet nicht, dass  die Eltern grundsätzlich jede Entscheidung über die Kinder abzusprechen haben. Derjenige Elternteil, bei dem die Eltern leben, kann über alle Alltagsangelegenheiten entscheiden.

Nur bei bedeutenden Entscheidungen, die Einfluss auf den weiteren Lebensweg haben, entscheiden die Eltern gemeinsam. ( Besuch der weiterführenden Schule, Ausbildung etc.)

Derjenige Elternteil, bei dem die Kinder nicht leben, hat das Recht und auch die gesetzliche Pflicht  auf den Umgang mit dem Kind. Die Eltern können hierzu gemeinsam einen Rhythmus vereinbaren. Werden sie sich nicht einig entscheidet auf Antrag das Familiengericht. (Üblich sind  Besuche an jeweils einem Feiertag,  Besuche an jedem zweiten Wochenende)

-Zugewinnausgleich

Mit der Scheidung ist der gesetzliche Zugewinnausgleich durchzuführen, falls die Ehepartner keinen anderen Güterstand vereinbart haben. (bedeutsam nur noch Gütertrennung)

Das vorhandene Vermögen wird entgegen der Vorstellung der meisten Eheleute nicht einfach durch zwei geteilt. Für jeden Ehepartner wird getrennt ermittelt welches Vermögen er bei der heirat hatte und welches Vermögen  er am Tag der Zustellung des Scheidungsantrages hat. Ist das Vermögen  am Ende der Ehe höher als  am Anfang, so hat er einen Zugewinn erwirtschaftet. Derjenige Ehepartner dessen Vermögen am Ende höher ist, hat dem anderen Ehepartner einen Ausgleich zu zahlen.

Der Güterstand kann jederzeit geändert werden. (Ehevertrag) 

Bei diesem Thema sollte auf jeden Fall  rechtlicher Rat  eingeholt werden.

-Versorgungsausgleich

Mit der Ehescheidung führt das Familiengericht den Versorgungsausgleich durch. Derjenige Ehepartner der höhere Leistungen in der Rentenversicherung erworben hat ist ausgleichspflichtig, d.h. die Rentenversicherung überträgt Rentenanwartschaften auf das Rentenkonto des Ehepartners.

Im Rahmen dieser Darstellung war nur ein kurzer Abriss möglich. Ich berate sie gern über alle Punkte, die für  Ihre konkrete Lebenssituation entscheidend sind.

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Erbrecht

Im Erbrecht werden  folg. Bereiche bearbeitet :

Vor dem Erbfall

  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen
  • Prüfung /Beratung hins. Beseitigungsmöglichkeiten von Verfügungen von Todes  wegen
  • Nachfolgeregelungen im Gesellschaftsrecht
  • steuerrechtliche Beratung in Zusammenarbeit mit der Steuerberatungsgesellschaft Wirth

Nach dem Erbfall beginnt die eigentliche anwaltliche Tätigkeit, welche sich zu einem meiner Schwerpunkte entwickelt hat.

  • Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament /Erbverträge) 
  • Erbrechtliche Anfechtung, Anfechtung wegen Übergehung eines Pflichtteilsberechtigten, Anfechtung bei gemeinsamen Ehegattentestamenten
  • Erbauseinandersetzungen
  • Geltendmachung des erbrechtlichen Auskunftsanspruchs 
  • Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
     

Ich bin Mitglied  der 
Deutschen Gesellschaft für Erbschaftskunde e.V.
Simrockallee 27
53173 Bonn
eine Vereinigung in der sich bundesweit ca. 600 Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer  mit dem Schwerpunkt  „Erbrecht und Erbschaft – und Schenkungssteuer „ organisiert haben.

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Baurecht

In diesem Bereich bieten wir zusätzlich- insbesondere Bauträgern / Auftraggebern unsere umfassende  projektbegleitende Betreuung an. 

Wir  helfen unseren Mandanten gesichertes Baurecht zu schaffen und gestalten zur Vermeidung von Konflikten in der Praxis bereits erprobte Verträge, - vom Vertrag zur Grundstückssicherung über die Verträge mit Architekten- / Generalplanern bis zu den Verträgen mit den bauausführenden Firmen-.

Im einzelnen werden u. a. folgende Leistungen während der einzelnen Projektphasen durch uns erbracht:

1. Projektvorbereitung

  • Sicherung des Grundstückserwerbs  z.B durch Klärung etwaiger Altlasten  und Restitutionsprobleme
  • Vorbereitung der für den Grundstückserwerb notwendigen Kaufverträge  oder Kaufoptionen.


2. Mitwirkung bei der Schaffung des Baurechts

  • Klärung der rechtlichen Voraussetzungen für die Erstellung von Bebauungsplänen, sowie Vorhabens - und Erschließungsplänen
  • Mitwirkung bei der Einholung von Bauvorbescheiden ; Baugenehmigungen und sonstigen Genehmigungen.
  • Öffentlich-rechtliche Verträge.: Konzeption und Verhandlung von Verträgen  mit Kommunen oder den sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts, Städtebauliche -u. Erschließungsverträge
  • Bauordnungsrecht: z.B. Beratung bei Stillegungsverfügungen, Abwehr von Nachbarwidersprüchen 


3. Vorbereitung sämtlicher Verträge ( Planer-  Beraterverträge; Verträge mit den ausführenden Firmen  wie  Einzel-, GU-, und Generalübernehmerverträge)

4. Überwachen der Leistungserbringung der Planer  und Berater :  z.B. Beratung zu Maßnahmen bei Leistungsabweichungen (Verzug, Vertragsstrafen); Klärung von Spezialfragen zur HOAI

5. Überwachung der Leistungserbringung der ausführenden Firmen ( z.B. Koordination der Abnahmen, Teilabnahmen, förmlichen Abnahmen ;Führen des relevanten Schriftverkehrs z.B. bei Verzug etc., Abwehr von Vergütungsnachträgen, rechtliche Beratung bei der Mängelfeststellung ,Durchsetzung der Mängelbeseitigung, Prüfung der Möglichkeiten der Beweissicherung, Beratung bei der Prüfung der Schlußrechnung, Mitwirkung beim Austausch der Sicherheiten nach Abnahme.....)

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Kapitalanlagerecht

Zwar liegt das  wirtschaftliche Verlustrisiko einer Kapitalanlage grundsätzlich beim Anleger als Inhaber des angelegten Kapitals. Jedoch wird sich für den Anleger / Auftraggeber  bei Eintritt eines Verlustes aus einer Kapitalanlage  die Frage stellen, ob er den Verlust auf einen anderen, d.h. einem  an dem Geschäft Beteiligten, überwälzen kann.

Wir  prüfen für unseren Auftraggeber, ob  ein Fehler bei der Information oder Beratung über die Kapitalanlage  vorliegt, und der Informant  oder Berater hierfür rechtlich verantwortlich sein kann, so dass er für den Schaden des Anlegers / Auftraggebers  haftet.
Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit  im Kapitalanlagerecht  liegt daher insbesondere im Bereich 
 

  • Prospekthaftung und 
  • Haftung für fehlerhafte Anlageberatung


Im Zusammenhang  mit der  Prüfung der rechtlichen Verantwortung - den Rechtsgrundlagen der Haftung- für den bei unserem Auftraggeber eingetretenen  Verlust, ist eine Beurteilung der für die Anlageentscheidung maßgeblichen  Unterlagen (Prospekte)  hinsichtlich ihrer Vollständigkeit und Richtigkeit unumgänglich, da sich neben der Haftung  der Anlagevermittler, auch Ansprüche gegen den Prospektverantwortlichen ergeben können.

Initiatoren  von Kapitalanlagen bieten wir  unsere Unterstützung bei der Konzeption  ihrer Anlagemodelle in der rechtlichen Ausgestaltung an. Wir  wirken bei der textlichen Gestaltung der Prospekte mit, prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben in den Prospektentwürfen, um das Haftungsrisiko aus der Prospekthaftung für den Initiator  weitgehend  auszuschließen.

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Urheberrecht
 

Im Urheberrecht befasst sich meine Kanzlei überwiegend mit dem Musiker als Interpret und Urheber. 

Es ist für den Musiker vorteilhaft über  Urheber– und Leistungsschutzrechte informiert zu sein.

Die anwaltliche Tätigkeit  der Kanzlei erstreckt sich auf  die Vertragsgestaltung von Musikern und Musikgruppen mit Dritten, beispielsweise Verträge mit Tonstudios, künstlerischen Produzenten, Veranstaltern und Musikverlagen.

Darüber hinaus werden die  Interessen der Komponisten / Texter ggü. der GEMA wahrgenommen.      (Hilfestellung bei der Anmeldung der Werke, sowie Prüfung der Abrechnungen / Tantiemen) Der Mandant   wird  in allen Fragen, die im Zusammenhang mit der GEMA auftreten beraten und rechtlich begleitet.

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Mietrecht

Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf die außergerichtliche Beratung, sowie der Gestaltung  von Mietverträgen  im Wohnraum – und Gewerbemietrecht, als auch auf die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandantschaft.
 
 

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