Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dürfen sich aufgrund ihrer berufsrechtlichen
Vorschriften nur dann Mediator nennen, wenn sie durch eine geeignete Ausbildung nachweisen
können, dass Sie die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrschen (§ 7 a der Berufsordnung
für Rechtsanwälte).Die Ausbildung ist mit einem Mindeststandard verbunden, der in
Ausbildungsstunden bezeichnet wird. Wo diese Zahl liegt ist nicht klar geregelt.
Meine Mediationsausbildung bei der Deutschen Anwaltsakademie umfasste 90 Stunden. Diese
wird als angemessen angesehen.
Was ist Mediation ?
Der Begriff "Mediation" kommt aus dem Englischen. In der Rechtspflege wird der Begriff
Mediation für die Erarbeitung der außergerichtlichen Konfliktlösung unter den
Betroffenen verwendet. Somit ist die Mediation ein außergerichtliches, nicht öffentliches
Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines Konflikts, bspw.
eines Rechtsstreits mit Unterstützung eines Dritten, dem Mediator, einvernehmliche
Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen.
Eines der grundlegenden Ziele der Mediation ist eine verbindliche in die Zukunft
weisende Vereinbarung. Die Mediation dient somit der gütlichen Einigung zwischen den
Parteien. Sie fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft
miteinander umgehen wollen. Sie ist somit lösungs- und zukunftsorientiert. Die
Entscheidung trifft nicht der Mediator sondern ausschließlich die Parteien. Die Parteien
treffen die Entscheidung worüber verhandelt werden soll, und wie die Konflikte
gelöst werden sollen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist eine unbedingte Voraussetzung
einer Mediation. Der Mediator steht für beide Sichtweisen der Konfliktparteien. Er
ist somit allparteilich.
Wann bietet sich die Mediation an ?
Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien
gemeinsame Ziele haben, bspw. die beiderseitige Kindererziehung trotz Trennung der Parteien.
Für welche Verfahren eignet sich die Mediation? ( Beispiele)
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Probleme in der Schule
- Konflikte am Arbeitsplatz in und zwischen Unternehmen
- Konflikte zwischen Geschäftspartnern
- Konflikte zwischen Eltern und Jugendlichen
- Erbauseinandersetzungen
- Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern
Was unterscheidet die Mediation von einem gerichtlichen Verfahren ?
Das Gericht entscheidet nur über die geltend gemachten Ansprüche. Es sagt dazu ja oder nein
oder eventuell noch teils teils, falls es zu einem gerichtlichen Vergleich kommt.
Im Gerichtsverfahren können nur die Positionen nicht aber die Interessen der Parteien erfasst
werden. Eine umfassende Konfliktbehandlung oder Lösung kann somit nicht stattfinden.
Gerichtsverfahren sind insgesamt langwierig. Sie dauern Monate und Jahre.
Die Mediation hingegen entschlüsselt die Geltungsbehauptungen der Parteien. Sie kann
deren Beziehung als soziale erfassen und richtet sich von vorne herein auf die Lösung,
die auch außerhalb der gestörten Beziehung der Parteien liegen können. Rechtlich richtig
müssen die Lösungen nicht sein. In der Mediation wird zwischen den Parteien verhandelt.
Der Mediator kann lediglich als Moderator des Verfahrens angesehen werden. Gegenstand der
Verhandlung sind die Interessen der Parteien.
|