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Mediation

Mediation

Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dürfen sich aufgrund ihrer berufsrechtlichen Vorschriften nur dann Mediator nennen, wenn sie durch eine geeignete Ausbildung nachweisen können, dass Sie die Grundsätze des Mediationsverfahrens beherrschen (§ 7 a der Berufsordnung für Rechtsanwälte).Die Ausbildung ist mit einem Mindeststandard verbunden, der in Ausbildungsstunden bezeichnet wird. Wo diese Zahl liegt ist nicht klar geregelt.

Meine Mediationsausbildung bei der Deutschen Anwaltsakademie umfasste 90 Stunden. Diese wird als angemessen angesehen.

Was ist Mediation ?

Der Begriff "Mediation" kommt aus dem Englischen. In der Rechtspflege wird der Begriff Mediation für die Erarbeitung der außergerichtlichen Konfliktlösung unter den Betroffenen verwendet. Somit ist die Mediation ein außergerichtliches, nicht öffentliches Verfahren konstruktiver Konfliktregelung, bei dem die Parteien eines Konflikts, bspw. eines Rechtsstreits mit Unterstützung eines Dritten, dem Mediator, einvernehmliche Regelungen suchen, die ihren Bedürfnissen und Interessen dienen.

Eines der grundlegenden Ziele der Mediation ist eine verbindliche in die Zukunft weisende Vereinbarung. Die Mediation dient somit der gütlichen Einigung zwischen den Parteien. Sie fragt nicht nach der "Schuld", sondern danach, wie die Parteien in Zukunft miteinander umgehen wollen. Sie ist somit lösungs- und zukunftsorientiert. Die Entscheidung trifft nicht der Mediator sondern ausschließlich die Parteien. Die Parteien treffen die Entscheidung worüber verhandelt werden soll, und wie die Konflikte gelöst werden sollen. Die Freiwilligkeit der Parteien ist eine unbedingte Voraussetzung einer Mediation. Der Mediator steht für beide Sichtweisen der Konfliktparteien. Er ist somit allparteilich.

Wann bietet sich die Mediation an ?

Die Mediation bietet sich vor allem dann als Weg der Konfliktlösung an, wenn die Parteien gemeinsame Ziele haben, bspw. die beiderseitige Kindererziehung trotz Trennung der Parteien.

Für welche Verfahren eignet sich die Mediation? ( Beispiele)
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Probleme in der Schule
  • Konflikte am Arbeitsplatz in und zwischen Unternehmen
  • Konflikte zwischen Geschäftspartnern
  • Konflikte zwischen Eltern und Jugendlichen
  • Erbauseinandersetzungen
  • Trennung und Scheidung von Ehe- und Lebenspartnern

Was unterscheidet die Mediation von einem gerichtlichen Verfahren ?

Das Gericht entscheidet nur über die geltend gemachten Ansprüche. Es sagt dazu ja oder nein oder eventuell noch teils teils, falls es zu einem gerichtlichen Vergleich kommt. Im Gerichtsverfahren können nur die Positionen nicht aber die Interessen der Parteien erfasst werden. Eine umfassende Konfliktbehandlung oder Lösung kann somit nicht stattfinden. Gerichtsverfahren sind insgesamt langwierig. Sie dauern Monate und Jahre.

Die Mediation hingegen entschlüsselt die Geltungsbehauptungen der Parteien. Sie kann deren Beziehung als soziale erfassen und richtet sich von vorne herein auf die Lösung, die auch außerhalb der gestörten Beziehung der Parteien liegen können. Rechtlich richtig müssen die Lösungen nicht sein. In der Mediation wird zwischen den Parteien verhandelt. Der Mediator kann lediglich als Moderator des Verfahrens angesehen werden. Gegenstand der Verhandlung sind die Interessen der Parteien.