Meine Kanzlei kann für Sie bundesweit, schnell und mit überschaubaren Kosten ein so
genanntes einvernehmliches Scheidungsverfahren durchführen. Die Informationen, die ich
hierfür benötige werden mit dem Scheidungsantrag erfasst.
Die Online- Scheidung ist nur möglich, sofern ihr Ehepartner der Scheidung zustimmt
und keine eigenen Anträge stellen möchte. Über alle Scheidungsfolgen, wie beispielsweise
das Sorge-und Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder, evtl. Unterhaltsfragen sollten
Sie sich einig sein (einvernehmliche Scheidung)
Sobald mir das ausgefüllte Formular (Scheidungsantrag) zugegangen ist, bereite ich den
Scheidungsantrag vor. Der/die Mandant/Mandantin erhält von mir ein Anschreiben mit einer
Kopie des vorbereiteten Scheidungsantrages und der itte, einen Vorschuss (für die Einreichung
des Scheidungsantrags) zu überweisen. Die Gerichtskosten werden Ihnen gesondert - vom Gericht-
aufgegeben. Sobald die erste Gebühr /Kostenvorschuss eingegangen ist ,reiche ich den
Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht ein. Das Gericht wird dann das Aktenzeichen
benennen und nach Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses den Antrag dem Ehepartner zustellen.
Es reicht aus, wenn der Ehepartner dem Gericht mitteilt, dass er/sie ebenfalls
geschieden werden möchte.
Sobald die Rentenversicherung den Versorgungsausgleich geklärt hat, wird durch
das Gericht der Scheidungstermin angesetzt. Diesen Termin nehme ich entweder persönlich
gemeinsam mit dem Mandanten/der Mandantin wahr oder beauftrage einen Kollegen/eine Kollegin
vor Ort. Ihnen entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind abhängig von den jeweiligen
Nettoeinkünften der Ehepartner. In der Regel müssen Sie mit Kosten, je nach Einkommen
und Anzahl der Kinder zwischen 1200 bis 2000 € rechnen. Die Kosten Ihres Verfahrens teile
ich Ihnen in meinem ersten Anschreiben mit.
Bei geringen Einkünften besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe
zu stellen. Den Antrag reiche ich gemeinsam mit den Scheidungsantrag beim zuständigen
Familiengericht ein. Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe steht als PDF- Datei zur Verfügung.
Gleichzeitig benötige ich die Vollmacht für das Scheidungsverfahren, welche ebenfalls als
Formular von Ihnen ausgedruckt werden kann.
Wichtig ist, dass Sie mir, neben Ihren Daten des Scheidungsantrages, eine Ausfertigung
Ihrer Heiratsurkunde bzw eine beglaubigte Kopie, die Vollmacht mit Original -Unterschrift,
sowie gegebenenfalls den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe original unterzeichnet nebst der
erforderlichen Belege ( u.a. die letzten drei Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge der
letzten 3 Monate ) übermitteln.
Für Rückfragen zum Verfahren und Kosten stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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