Was sollte beim Unternehmertestament beachtet werden ?
von Rechtsanwältin Gabriela Althoff
Erbengemeinschaft und vormundschaftliche Mitwirkung im Unternehmen vermeiden.
Bei mehreren Kindern nur eines zum Unternehmensnachfolger bestimmen und diesem das
Unternehmen ohne Einschränkungen übertragen oder für die übrigen Kinder nur eine vermögensmäßige
Beteiligung ohne Stimmrecht vorsehen.
Bei mehreren Kindern, dasjenige, das die Unternehmensnachfolge übernimmt, vermögensmäßig
besser stellen, als die übrigen. Nachfolger hat Geschäfts- und Steuerrisiko (Veräußerung des
Geschäfts anders als das sonstige Vermögen steuerpflichtig bei Aufdeckung aller stillen Reserven).
Die Schreiben des BMF vom 11.01.1993 zur ertragsteuerlichen Behandlung der
Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung sowie vom 13.01.1993 zur ertragsteuerlichen
Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge beachten. Insbesondere unerwünschte Entnahmevorgänge
vermeiden. An Steuerfalle qualifizierte Nachfolgeklausel / Sonderbetriebsvermögen denken.
In Gesellschaftsverträgen Nachfolgeklausel mit Testament abstimmen.
Vor- und Nacherbschaft auf jeden Fall vermeiden, wenn zum Nachlass Betriebsvermögen gehört.
Vom "Schenkungsverbot" kann der Vorerbe nicht befreit werden. Auch bei teilentgeltlichen Schenkungen
(Preisnachlässe, Änderung des Verteilungsschlüssels bei einer Gesellschaft) aber gesamte Verfügung
gegenüber Nacherben unwirksam.
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